Hilfsmittelversorgung
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Was will man mit Hilfsmitteln erreichen?
Bei der Verordnung von Hilfsmitteln verfolgt man 3 Ziele: Erstens sollen sie helfen, Körperstrukturen zu erhalten, z.B. Verkürzungen von Muskeln vorbeugen. Zum Beispiel ist ein Kind, das nicht selbständig stehen oder gehen kann und das deshalb viel sitzt, durch eine Verkürzung der Kniebeugemuskeln gefährdet. Durch das Stehen in einem Stehständer (=Hilfsmittel) können diese Muskeln gedehnt werden und neigen dann weniger zur Verkürzung. Zweitens können durch Hilfsmittel Körperfunktionen, z.B. Funktionen beim Gehen verbessert werden. Dies trifft vor allem für Orthesen zu (=körpernahe Hilfsmittel).
Drittens können Hilfsmittel bestimmte Aktivitäten der Kinder verbessern oder überhaupt erst ermöglichen. Praktisch alle Kinder haben die Grundbedürfnisse zur Fortbewegung, zum Spiel und zur Kommunikation. Hilfsmittel zur Fortbewegung sind z.B. Rollbretter, Gehstützen, Gehilfen (Rollator), Walker, Rollstuhl, Fahrrad. Wichtig ist, daß Kinder eine sichere Position zum Spielen haben, d.h. ihre Hände nicht zum Stützen benötigen, sondern zum Spielen frei haben und sich dabei nicht übermäßig auf die Stabilisierung des Rumpfs konzentrieren müssen. Dies kann zum Beispiel mit einem Therapiestuhl oder einer Sitzschale erreicht werden. Kinder, die sich über Sprache nicht richtig mitteilen können, profitieren unter Umständen von einem Talker oder verständigen sich mit Bildsymbolen.
Darüberhinaus gibt es viele individuelle Zielsetzungen für Hilfsmittel. Wichtig ist, daß die Zielsetzung der Versorgung genau definiert wird und zwischen dem verordnenden Arzt, den Eltern und den Therapeuten gut abgesprochen wird. Hierzu muß der verordnende Arzt das Kind gut kennen, auch um die Notwendigkeit des Hilfsmittels gut begründen zu können und bei Rückfragen der Krankenkasse Stellung beziehen zu können. Hilfsmittelverordnungen auf telefonische Anforderung sind deshalb nicht möglich.
Welche Hilfsmittel braucht ein Kind mit einer Bewegungsstörung?
Bei der Verordnung von Hilfsmitteln muß der verordnende Arzt zusammen mit dem Therapeut des Kindes abschätzen, welche Funktionen und Aktivitäten das Kind selbständig leisten kann. Kann das Kind bestimmte Aktivitäten nicht selbständig ausführen und ist zu erwarten, daß es diese Aktivität in absehbarer Zeit auch nicht erlernen wird, dann sollte man darüber nachdenken, ob dem Kind diese Aktivitäten durch ein Hilfsmittel ermöglich werden können. Dabei gilt der Grundsatz: Sowenig wie möglich und soviel wie nötig. Nimmt das Hilfsmittel dem Kind Aktivitäten oder Funktionen ab, die es auch ohne Hilfsmittel durchführen könnte, so liegt eine Überversorgung vor. Wenn fehlende Aktivitäten oder Funktionen von einem bislang nicht vorhandenen Hilfsmittel übernommen werden könnten, besteht eine Unterversorgung. Beides sollte vermieden werden. Ein modernes Hilfsmittel soll das Kind selbständiger und unabhängiger machen!
Häufig sind Eltern sehr zögernd, wenn ein Rollstuhl benötigt wird. Dieser wird als Symbol von Behinderung, als Stigma wahrgenommen. Kinder sehen dies völlig anders. Für sie ist der Rollstuhl ein schickes Fahrzeug, auf das sie stolz sind und um das sie andere Kinder beneiden, ähnlich wie ein Roller oder ein Fahrrädchen. Vielen Kindern ermöglicht ein Aktivrollstuhl eine selbständige Mobilität, die sie anders nicht erreichen können.
Hilfsmittel müssen nicht in jedem Fall teuer sein. Manchmal können geschickte Eltern (Väter oder Großväter) einfache Hilfsmittel auch selbst bauen, auf die die Kinder dann meistens besonders stolz sind.
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